Wir bieten unseren Patienten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI an. Diese stehen allen Plegebedürftigen in der häuslichen Pflege neben den regulären Pflegeleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag beträgt für alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5 jeweils 125 Euro monatlich.
Der derzeit zur Verfügung stehende monatliche Betrag von 125 Euro (bei vorliegender Bewilligung eines Pflegegrades nach der Begutachtung durch den MDK) kann von uns als zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung direkt mit den Pflegekassen im Erstattungsverfahren abgerechnet werden. Dieser Betrag wird nicht als Geldleisung an Angehörige bzw. nicht zugelassene Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.
Dieses Angebot soll dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und helfen, dass Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
Zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung die Ihnen durch unsere Sozialstation zu Gute kommen können:
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Spaziergänge
- Gedächtnistraining, Gespräche
- aus der Zeitung oder aus einem Buch vorlesen
- Begleitung zum Arzt, zum Frisör, zur Fußpflege usw.
- Begleitung beim Einkauf
- Beaufsichtigung, wenn die Angehörigen Termine haben
- Teilnahme an einer „Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz“ – Cafe der Sinne
Die Leistungen können Sie weiterhin einsetzen für:
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des § 45a)
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Oder Sie rufen uns unter der Telefonnummer 03841-636678 an.